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KW 19  06.05.2024  04:37

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
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Katastrophenschutzausbildung: Operativ-Taktische Führung I

Operativ-taktische Ausbildung I

Voraussetzungen

Feuerwehr: Verbandsführung; Fachberatung CBRN/ABC bzw. Führungskräfte der LZG; Führungskräfte (min.gh Dienst) der Berufs,- Werkfeuerwehren
Notärzte: vorgesehene Funktion Arzt im Stab
Hilfeleistungsorganisationen,Rettungsdienst: Organisatorische Leitung Rettungsdienst; Fachberatungen der Hilfeleistungsorganisationen und der PSNV-Kräfte mit Führungsausbildung; Führungskräfte der Aufgabenbereiche (San;Betreu;LogV)
THW: Fachberater und Einheitsführung (Zugführungsniveau) des THW;
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus anderen Bereichen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Behörden (z.B. Landes,- Bundespolizei; Bundeswehr; LKN; MIKWS oder anderer Ministerien), SH Netz, LKN und andere mögliche Aufgabenträger

Funktionen

Mitarbeitende von Behörden, Organisationen, Betrieben und Einrichtungen, die für die Mitarbeit in einem Führungsstab und/oder der technischen Einsatzleitungen der unteren Katastrophenschutzbehörden vorgesehen oder bereits berufen sind.

Besondere gesundheitliche Nachweise

keine

Persönliche Ausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlich

Anzahl Lehrgangsplätze

20

Lehrgangskurzbeschreibung

Rechtliche Grundlagen für die Gefahren,- und Katastrophenabwehr; Führungsorganisation in SH; Gliederung und Aufgaben der Einheiten und Einrichtungen des Zivil,- und Katastrophenschutzes; Zusammenwirken der Einheiten und Einrichtungen des Zivil,- und Katastrophenschutzes in den Führungsstufen C und D; Zivil-Militärische Zusammenarbeit; Aufgaben der Mitglieder des Führungsstabes bzw. der TEL; Führungsvorgang; Praktisches Arbeiten im operativ-taktischen Führungsbereich;

Qualifikation

Die Teilnahme an dem Lehrgang wird von der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein bescheinigt.

Freistellung nach WBG**

Nein
 

Besonderheiten

Sofern bis 6 Wochen vor Seminarbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestanzahl von Teilnehmermeldungen (12) nicht vorliegt, wird das Seminar abgesagt.
Beachten Sie bitte, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterrichte stattfinden können.

** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  

Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
 
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 07.07.2023


Termine 2023
1. Halbjahr
Nr. 0109/23: 02.01. – 06.01.
Nr. 2109/23: 22.05. – 26.05.
Nr. 2409/23: 12.06. – 16.06.
Nr. 2511/23: 19.06. – 23.06.
2. Halbjahr
Nr. 3309/23: 14.08. – 18.08.
Nr. 4910/23: 04.12. – 08.12.

Hinweis auf einen internen Link Zurück zur Detail-Übersicht der Lehrgänge in 2023